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Amtliches Parkverbot

Parkverbot 3

Seit 1. Januar 2010 besteht auf den Parkplätzen des Pfarreizentrums an der Bahnhofstrasse ein amtliches Parkverbot. Ausnahme: Gottesdienstbesucher und Besucher des Pfarreizentrums oder des Pfarrhauses/Pfarreisekretariats sind selbstverständlich weiterhin berechtigt, ihr Auto auf diesem Parkplatz abzustellen.

Von Maria Rupflin, maria.rupflin@kath-arbon.ch

Die Plätze auf dem Parkplatz an der Bahnhofstrasse unterhalb des Pfarreizentrums sind in erster Linie für Besucher von Anlässen und Sitzungen im Pfarreizentrum, Kirchenbesucher sowie Angestellte im Zusammenhang mit dem Pfarreisekretariat reserviert.
Deshalb wurde auf den 1. Januar 2010 ein amtliches Parkverbot für Unberechtigte erlassen. Diese können folglich durch die Polizei mit Bussen bis CHF 500.-- belegt werden.










 

publiziert am 29.01.2010



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