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Kloster Einsiedeln: Abt Martin ist weiterhin in Spezialklinik Der Gesundheitszustand des Abtes Martin Werlen bleibt ein Grund zur großer Sorge. Möglicherweise hat er keinen Sportunfall erlitten, sondern einen Hirnschlag während des Badmintonspielens.

Einsiedeln (kath.net) Martin Werlen, Abt der Benediktinerabtei Einsiedeln, liegt weiterhin in einer Züricher Spezialklinik, über seinen Gesundheitszustand ist wenig bekannt. Das berichtete die „Südostschweiz“.

Der 49-jährige Benediktiner war beim Badmintonspielen mit dem Kopf an die Wand geprallt und bewusstlos liegen geblieben. Zunächst war man von einem Schädel-Hirn-Trauma ausgegangen. Inzwischen vermutet man ärztlicherseits anscheinend, dass es sich nicht um einen klassischen Sportunfall gehandelt habe, sondern um einen Hirnschlag, so die „Südostschweiz“. Unklar ist bisher die medizinische Prognose, ob Abt Martin wieder ganz gesund werden wird. Das Kloster will noch diese Woche offiziell über den Gesundheitszustand des Abtes informieren.
Bischof von Basel ignoriert römische Anweisungen Felix Gmür, der Bischof von Basel, ignoriert römische Anordungen zum Verbot der Laienpredigt im Rahmen einer Hl. Messe und verteidigt die Laienpredigten "mancherorts als pastorale Notwendigkeiten"

Basel (kath.net)
Felix Gmür, der Bischof von Basel, hat in einem am Wochenende veröffentlichten Interview mit der Sonntagszeitung - KATH.NET hat berichtet - die römische Anordnung zum Verbot von Laienpredigt relativiert und möchte diese offensichtlich ignorieren. Wörtlich meinte Gmür: "In der besonderen Situation des Bistums ist es mancherorts eine pastorale Notwendigkeit, dass auch Pastoralassistenten in Messfeiern predigen. Ich sehe nicht, dass sich das in absehbarer Zeit ändern wird." Gmür sprach sich dann gegen ein Verbot von Laienpredigten aus und meint, dass ein generelles Verbot nicht sinnvoll sei.

In der Weltkirche sind Predigten von Laien in der Hl. Messe grundsätzlich nicht erlaubt. Dies bestätigte die Instruktion „ecclesia de mysterio“ von Johannes Paul II. (15.8.1997). Dort heißt es in Artikel 3: Die Homilie „während der Eucharistiefeier“ ist „dem geistlichen Amtsträger, Priester oder Diakon,(69) vorbehalten“, denn die Homilie ist selbst „Teil der Liturgie“. Laien sind ausgeschlossen, „auch wenn sie in irgendwelchen Gemeinschaften oder Vereinigungen Aufgaben als »Pastoralassistenten« oder Katecheten erfüllen“. Denn es gehe „nicht um eine eventuell bessere Gabe der Darstellung oder ein größeres theologisches Wissen, sondern vielmehr um eine demjenigen vorbehaltene Aufgabe, der mit dem Weihesakrament ausgestattet wurde. Deshalb ist nicht einmal der Diözesanbischof bevollmächtigt“, davon „zu dispensieren“.

Für Laien erlaubt sind lediglich: in der Messe eine „kurze Einführung“, „ausnahmsweise auch ein etwaiges Zeugnis“. Außerhalb der Messfeier „kann von Laien in Einklang mit dem Recht und unter Beachtung der liturgischen Normen“ die Homilie vorgetragen werden.

ECCLESIA DE MYSTERIO, Johannes Paul II., Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester

Kontakt: sekretariat.bischof @bistum-basel.ch



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