| Hier finden Sie Informationen, Nachrichten zu kirchlichen Themen oder Glaubensfragen aus aller Welt. |
| Kurz nach der Taufe ermordet: Wie eine Kugel das Leben dreier Menschen zerstörte |
Von Stefan Hohler. (Tagesanzeiger 20. Januar 2012) Nach der Ermordung ihrer 16-jährigen Tochter Céline ist auch die Beziehung ihrer Eltern in die Brüche gegangen. Der Prozess gegen den Beschuldigten Anfang Februar wird für sie eine harte Zeit werden. Anklage auf Mord Der Prozess gegen den heute 23-jährigen Beschuldigten findet ab Montag, 6. Februar, vor dem Bezirksgericht Uster statt. Für den Prozess sind vier Tage reserviert. Der Staatsanwalt plädiert auf Mord, Gefährdung des Lebens und Verstösse gegen das Waffengesetz. Das Strafmass für Mord liegt zwischen zehn Jahren und lebenslänglich. Der Staatsanwalt wirft dem jungen Mann vor, Céline Franck mit einem gezielten Schuss getötet zu haben. Der Kosovare habe die junge Frau regelrecht hingerichtet, ein eigentliches Motiv sei nicht erkennbar. Der Staatsanwalt betont in der Anklageschrift, dass die Tötung «nicht mit einem (differenzierten) Beziehungsdelikt» in Zusammenhang gestanden sei. Der Beschuldigte habe Céline als lästig empfunden. Denn zum Zeitpunkt, als das Paar im Auto sass, rief eine Parallelfreundin den Beschuldigten an, und die junge Frau beschwerte sich bei ihm darüber. Den Sonntag, 8. März 2009, kann Stéphane Franck niemals vergessen. Um 6 Uhr morgens läuteten zwei Polizisten an der Tür und weckten ihn und seine Frau. «Setzen Sie sich», sagt einer der Beamten, «Ihre Tochter Céline ist tot, sie wurde ermordet.» Stéphane Franck, 50-jährig und bei einer Zürcher Versicherung angestellt, geht dieser Moment immer wieder durch den Kopf. Knapp drei Jahre sind vergangen, seit die damals 16-jährige Céline von ihrem Freund im Auto auf dem Volki-Land-Parkplatz mit einem Schuss in den Hals getötet wurde. Von einer Minute auf die andere waren drei Leben zerstört worden: das von Céline und diejenigen ihrer Eltern. An Samstagabend holte der Freund die junge Frau gegen 23 Uhr in der elterlichen Wohnung in Zürich-Hottingen mit dem Auto ab. Dann fuhr das Paar zum Volki-Land, wo der Mann keine Stunde später die Tat beging. Die beiden waren erst seit gut zwei Wochen zusammen. Laut Franck war der Freund ein gut aussehender, gepflegter junger Mann. Céline sei stolz und verliebt gewesen, obwohl seine Biografie total anders war als die ihre. Er, ein 20-jähriger Kosovare, wohnhaft in Oetwil am See, aus einfachen Verhältnissen stammend und als Verkäufer in einem Lebensmittelladen arbeitend. Sie, eine Gymnasiastin aus Zürich, die in zwei Wochen ihren 17. Geburtstag gefeiert hätte. Sie stammte aus einem wohlbehüteten und finanziell gut gestellten Elternhaus und war musisch und kulturell gebildet. Sie habe diesen Partner wohl als Kontrast zu ihrem privaten und sozialen Umfeld gewählt, vermutet Franck. Freundin als lästig empfunden Am 6. Februar wird der Beschuldigte vor Gericht stehen. Franck und seine Ehefrau werden anwesend sein. Der Staatsanwalt plädiert auf Mord und schreibt in der Anklageschrift von einer «kaltblütigen Hinrichtung». Der Beschuldigte habe die Freundin als «lästig» empfunden, weil sich diese über seine drei Parallelbeziehungen beschwerte. Dass der junge Mann ein Waffennarr war und rund ein Dutzend Pistolen und Gewehre besass, dass er die Freundin eine Woche vor dem Mord mit einem Messer bedroht hatte, sei erst in der Untersuchung zu- tage gekommen. Davon habe man nichts gewusst, sagt Franck. Es wird eine harte Zeit für das Paar: Denn der Prozess bringt den kriminellen Aspekt der Tat wieder zutage. «Es wird uns wieder bewusst, dass Céline so grausam ermordet wurde, und alle Bilder kommen wieder hoch», sagt Franck. In den letzten drei Jahren haben er und seine Frau sich bemüht, diesen unerträglichen Gedanken in den Hintergrund zu stellen. Sie seien zwar täglich an den Verlust der geliebten Tochter erinnert worden. Dabei sei aber der Verlust im Vordergrund gestanden, nicht die Tat. Sie hätten ein sehr inniges Verhältnis zur einzigen Tochter gehabt, dies mache den Abschied umso schmerzhafter. Stéphane Franck besucht das Grab auf dem Friedhof Rehalp wöchentlich ein- bis zweimal. Wenn er auf ehemalige Schulkolleginnen seiner Tochter trifft, die jetzt an der Uni studieren, sei das jeweils wie ein Schlag. Dann kommt ihm jedes Mal der Gedanke: «Was würde Céline heute wohl machen?» Keine Wut gegen den Täter Gefragt, ob er Wut auf den Mann empfindet, winkt der Vater ab. «Das bringt nichts.» Auch das Strafmass ist für ihn irrelevant. Obwohl der junge Mann den Eltern Entschuldigungsbriefe geschrieben habe, habe er keine echte Reue gefühlt. Franck war an den Einvernahmen mit dem Täter beim Staatsanwalt anwesend. Damit hat der Täter auch einen Platz in seinem emotionalen Leben eingenommen. Er habe manchmal fast Mitleid mit ihm bekommen. Der junge Mann werde wohl für viele Jahre ins Gefängnis wandern und habe sein Leben ebenfalls ruiniert: «Für einen sinnlosen Mord.» Die Bluttat hatte auch das Verhältnis des Ehepaars beeinflusst. Seit rund zwei Jahren leben sie getrennt. «Wir konnten die Krise nicht miteinander bewältigen, wir haben uns gegenseitig hinuntergezogen», sagt Franck rückblickend. Eine Zukunft aufzubauen nach solch einem schlimmen Ereignis sei ein egoistischer Prozess. «Jeder muss seinen eigenen Weg finden.» Trotzdem hätten sie weiterhin einen guten Kontakt miteinander. Man verbringe die Ferien gemeinsam oder gehe zusammen in den Ausgang. In der ersten Phase nach der Ermordung sei der Schmerz psychisch und physisch spürbar gewesen. Franck spricht von einem mächtigen Druck auf der Brust, der ihn immer wieder daran erinnerte, dass der Tod der geliebten Tochter nicht nur ein böser Traum ist, sondern Wirklichkeit. In der späteren Phase der Trauer ist ihm seine Einsamkeit deutlich geworden – dass am Ende jeder selber lernen muss, mit dem schrecklichen Ereignis umzugehen. Auch Freunde und Bekannte könnten einem nicht wirklich weiterhelfen. «Nach dem anfänglichen Schock kehrte bei den anderen bald wieder Normalität ein. Wir blieben zerbrochen», sagt Franck. Sie hätten zwar einen Psychologen bei der Trauerarbeit beigezogen, aber am Schluss sei man halt trotzdem auf sich allein gestellt. Taufe zwei Wochen vor dem Tod Was den Vater ständig umtreibt, ist der Umstand, dass sich Céline zwei Wochen vor ihrer Ermordung in der katholischen Kirche St. Anton in Zürich-Hottingen taufen liess – in der gleichen Kirche, in der die Trauerfeier für die 16-Jährige stattfand. Céline habe dies aus eigenem Antrieb gemacht, sagt er. Zudem hat sie fest an das eigene unabänderliche Schicksal geglaubt. Franck beschreibt die Tochter als «tough». Sie sei sehr selbstbewusst gewesen, habe geboxt, sei geritten und habe Cello gespielt: «Céline hat ihr Leben intensiv gelebt, aber es ist noch ein ungelebtes Leben gewesen.» (Tages-Anzeiger) |
| Maulkorb für Lehramtstreue, Laissez-faire für 'Reformer' |
Wurde denn einer der 200 Priester und Theologen, welche das Memorandum unterschrieben haben, von seinem Bischof reglementiert? Ein Kath.Net-Kommentar von Gabriele Kuby zum Maulkorb für Pfarrer Oblinger im Bistum Augsburg Augsburg (kath.net) Pfarrer Georg Alois Oblinger darf nicht mehr in der „Jungen Freiheit“ (JF) schreiben und muss in Zukunft für alles, was er schreibt, ein nihil obstat im Ordinariat einholen. So die Weisung seines Bischofs Konrad Zdarsa. Pfarrer Oblinger ist römisch-katholisch und stellt seine intellektuellen Gaben, seine breiten Interessen und seine Fähigkeit, gut zu schreiben, in den Dienst der Verkündigung des Evangeliums in den Medien. Man würde denken, das müsste für seinen Bischof ein Grund zur Freude, Anerkennung und Bestärkung des Pfarrers sein. Aber nein, es ist ein Grund, ihm einen Maulkorb umzuhängen. Pfarrer Oblinger ist nicht der einzige engagierte Katholik, welcher in der Jungen Freiheit schreibt. Auch ich habe in der JF geschrieben und werde es wieder tun, außerdem Pater Ockenfels, Jürgen Liminski, Mechthild Löhr, Johanna Gräfin von Westphalen und der Bundestagsabgeordnete Norbert Geis. Wir alle kämpfen für die katholische Sache in einer Gesellschaft, in der die Katholische Kirche, an innerer Auszehrung leidend, zunehmend unfähig wird, Menschen zu binden und auf die Gesellschaft Einfluss zu nehmen. Das bischöfliche Verbot für Pfr. Oblinger, in der JF zu schreiben, betrifft auch uns, betrifft auch mich. Ich kann es mir nur damit erklären, dass der Bischof, durch welche Beratung auch immer, der Diskriminierung der JF als „rechtsradikal“ erlegen ist. Wer die Zeitung liest, wird aber feststellen, dass es sich um ein konservatives Medium hoher Qualität handelt, welches in einer linkslastigen Medienlandschaft die Meinungspluralität in der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung aufrecht erhält. Darüber hinaus hat die Junge Freiheit – im Gegensatz zu den meisten Mainstream-Medien – eine kirchenfreundliche Haltung. Auf Nachfrage, warum dieses Verbot erteilt worden sei, sagte der Pressesprecher Markus Kremser der Autorin: „Das ist eine Personalangelegenheit. Darüber geben wir keine Auskunft.“ Diese „Personalangelegenheit“ wird umso unverständlicher, als der Pressesprecher zugleich konzedierte, die Junge Freiheit stehe auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung. Wenn man bedenkt, dass die Bischöfe bereit sind, säkularen Institutionen im Kontext des Generalverdachts des sexuellen Missbrauchs sämtliche Personalakten ihrer Priester zur Verfügung zu stellen, ja sogar die bischöflichen Geheimarchive zu öffnen, dann nimmt es Wunder, dass der Öffentlichkeit eine Begründung dieser Entscheidung verweigert wird. Der Maulkorb für Pfarrer Oblinger beschränkt sich aber nicht auf das Verbot, in der JF zu schreiben. Auf Nachfrage, ob es richtig sei, dass der Pfarrer nun jeden Artikel im Ordinariat vorlegen müsse, war die ausweichende Antwort, man schätze die Artikel in der Tagespost – ja auch in PUR – es gehe mehr um den Umfang der publizistischen Tätigkeit. Frage: Gibt es irgendeinen Hinweis darauf, dass Pfr. Oblinger seine Pflichten als Gemeindepfarrer vernachlässigt, so dass man im Interesse der Seelsorge seine wertvolle publizistische Tätigkeit kontrollieren und einschränken muss? Wurde je einer der 200 Priester und Theologen, welche das Memorandum unterschrieben haben und publizistisch gegen die römisch-katholische Kirche kämpfen, von seinem Bischof reglementier? Der Fall Oblinger zeigt wieder einmal: Es sind Kräfte innerhalb der Kirche, welche Priestern, die dem Lehramt treu sind, die Wirkungsmöglichkeiten beschneiden, aber die Kräfte, welche die Katholische Kirche um ihre Identität und damit um ihre Anziehungskraft bringen, gewähren lassen. Der Weltbild-Konzern durfte jahrelang mit Erotik, Esoterik und Okkultismus Geschäfte machen, dem Verantwortlichen wurde von den Bischöfen das volle Vertrauen ausgesprochen, und jene, die den Skandal ans Licht brachten, wurden öffentlich gerügt; auf dieser Linie liegt es, wenn ein Pfarrer, welcher den Verkündigungsauftrag in den Medien vorbildlich erfüllt, zum Schweigen gebracht wird. Wir brauchen keinen Dialogprozess, wir brauchen Bischöfe, die bereit sind, im Namen des Herrn zu kämpfen und Fehlentscheidungen zu revidieren. |
| Ich habe die Nase voll von eurer liberalen Kirche |
Gedanken von Mutter Angelica, Gründerin des Fernsehsenders EWTN USA (kath.net) Ich habe die Nase voll von eurer liberalen Kirche, … eurem ichbezogenen Gebet, eurer erdhaften Spiritualität. Ich habe die Nase voll von euren "Aufbrüchen", denn das erste, was von einem solchen Auf-Bruch zurückbleibt, ist ein Loch, in das wir alle hineinfallen. Ich habe die Nase voll von euren Theologen, die nichts anderes tun, als spalten und zerstören... Sie wissen, wie schrecklich schweigsam wir loyalen Katholiken in all diesen Jahren gewesen sind...wir haben eure Ansichten über Gott nun dreißig Jahre lang runtergeschluckt. Ihr habt keinen Gott, kein Dogma, keine Glaubenslehre und keine Autorität. Ich empöre mich über eure Versuche, den Katholizismus der Kleinen, Armen und Älteren zu zerstören. Eure Katechismen sind so verwässert, dass sie nichts anderes mehr besagen, als "liebe deinen Nächsten". Nein, zuerst muss man Gott lieben! Ihr habt mitgeholfen, dieses Land heidnisch werden zu lassen, weil ihr keine Spiritualität besitzt, die anziehend ist. (Aus: Mother Angelica, The remarkable story of a Nun, Raymond Arroyo, Doubleday, USA, 2005, Seite 242) |
| Die Organspender sterben durch das medizinische Handeln |
Im offenen Brief fordert der Verein „Kritische Aufklärung über Organtranplantation“, „der Bevölkerung verständlich" zu erklären, dass „ein Organspender während der Organentnahme noch lebendig ist“. Wolfsburg (kath.net/pm) „Es muss der Bevölkerung verständlich erklärt werden, dass ein Organspender während der Organentnahme noch lebendig ist, denn die Verpflanzung von Organen, die aus einem toten Körper stammen, wäre für die Empfänger tödlich.“ Dies forderte der Verein „Kritische Aufklärung über Organtranplantation“ (KAO) in einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, an den Bundesgesundheitsminister und die Justizministerin sowie an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Mitglieder des Bundesrates. kath.net dokumentiert den offenen Brief in voller Länge: Offener Brief an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel, an den Gesundheitsminister Herrn Daniel Bahr, an die Justizministerin Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages und alle Mitglieder des Bundesrates Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Frau Justizministerin, sehr geehrter Herr Gesundheitsminister, sehr geehrte Damen und Herren, seit den Anfängen der Transplantationsmedizin wird die Gesellschaft nur einseitig werbend im Sinne der Transplantationsmedizin aufgeklärt, um die Organgewinnung zu maximieren. Der Bevölkerung wird darin vermittelt, Organspende sei ein Akt der christlichen Nächstenliebe. Auch wird fälschlicherweise ein Kausalzusammenhang zwischen dem Tod schwer kranker Menschen und einem Mangel an Organen hergestellt: Täglich würden in Deutschland drei Menschen sterben, weil zu wenig Menschen Organe spendeten. Die Aufklärung beinhaltet hingegen keine Informationen über die Konsequenzen einer Organentnahme für den Geber und dessen Angehörige. Hans Lilie, Lehrstuhlinhaber für Strafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, hat in seiner Festschrift zum 10jährigen Bestehen des Transplantationsgesetzes erklärt: „Anders als bei herkömmlichen Heileingriffen erfordert die freiwillige Erklärung zur Organspende keinerlei ärztliche Aufklärung.“ Es bliebe „den Einzelnen überlassen, sich selber die notwendigen Informationen zu besorgen“./1/ Wir, eine Gruppe von Menschen, die uninformiert der Organentnahme bei ihren Angehörigen zugestimmt haben und Wissenschaftler, Ärzte, Juristen, Theologen, Journalisten, mit denen wir zusammenarbeiten, sehen das anders. • Die Einwilligung setzt voraus, dass sie unbeeinflusst von Zwang und Täuschung sowie mit der Vermittlung ihrer ganzen Tragweite erteilt wird und dass der Einwilligende einwilligungs-, d.h. geschäftsfähig ist. • Es ist verfassungswidrig, dass die im Transplantationsgesetz (TPG) verankerte Definition des Todes von der Bundesärztekammer vorgenommen wurde. Schließlich obliegt die Gesetzgebung des Bundes nach Artikel 77GG dem Deutschen Bundestag und nach Maßgabe des Artikels 50GG in den dafür vorgesehenen Fällen auch dem Bundesrat. Die Bundesärztekammer hingegen ist ihrer Rechtsform nach ein nicht rechtsfähiger Verein, auf den gemäß §54 Satz 1 BGB die Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung finden./2/ • Laut TPG § 3, 2 ist die Entnahme von Organen oder Geweben, soweit in § 4 oder § 4a nichts Abweichendes bestimmt ist, nur zulässig, wenn „der Tod des Organ- oder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist“. Die Grundannahme, der „Hirntod“ sei der Tod des Menschen und die betroffenen Patienten seien Leichen bzw. Verstorbene, entspricht aufgrund jahrzehntelanger medizinischer Erfahrungen nicht mehr dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft. In der international geführten Fachdiskussion werden mittlerweile selbst von renommierten Transplantationsmedizinern und Medizinethikern „hirntote“ Patienten als Sterbende definiert./3/ Damit ist die ethische und rechtliche Frage nach der gesellschaftlichen Rechtfertigung bzw. Verurteilung von der medizinischen Tötung der Spender durch die Organentnahme aufgeworfen (der Tod tritt z. B. infolge der Explantation des Herzens oder wenn das Herz nicht entnommen wird, durch Ausbluten des Spenders ein). Bevor diese Frage nicht umfassend von der Politik erörtert, reflektiert und geklärt ist, werden die Einführung der vom Gesetzgeber geplanten Erklärungspflicht oder Entscheidungslösung und alle weiteren Änderungen des augenblicklichen Transplantationsgesetzes hinfällig. Sollte aber dennoch über den aktuellen Wissensstand der Hirntodforschung hinweggegangen werden, ist festzuhalten: Eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu fällen, setzt eine umfassende Aufklärung der potentiellen Spender voraus. Es muss der Bevölkerung verständlich erklärt werden, dass ein Organspender während der Organentnahme noch lebendig ist, denn die Verpflanzung von Organen, die aus einem toten Körper stammen, wäre für die Empfänger tödlich. Dieses Phänomen verweist nochmals auf die Tatsache, dass ein Organspender auf dem Operationstisch durch medizinisches Handeln als Folge der Organentnahme stirbt. Auch hier muss unter dem Gesichtspunkt, dass der Spender sich noch im Sterben befindet, die Frage gestellt werden, ob es gesetzeskonform ist, selbst- oder fremdbestimmt über das mit medizinischen Methoden und ärztlicher Hilfe herbeigeführte Ende des eigenen Lebens bestimmen zu können. „Euthanasie“ und Sterbehilfe sind in Deutschland verboten. Das Prozedere der Organgewinnung beinhaltet außerdem einen Verstoß gegen die Würde eines sterbenden Menschen, denn er wird, wie es in der transplantationsmedizinischen Sprache heißt, zum „human vegetable“, „menschlichen Herz-Lungenpräparat“, „lebenden Restkörper“, „Herz-Lungen-Paket“ oder „Organangebot“/4/ und damit zu einem Objekt degradiert. Auch die Hirntoddiagnostik ist, sofern sie im Rahmen einer anschließenden Organentnahme durchgeführt wird, fremdnützig. Zudem birgt sie, wie jede andere Diagnostik auch, die Gefahr von Fehlurteilen in sich, und beinhaltet auch Vorgänge, die zum Teil aggressiv und medizinethisch fragwürdig sind (z.B. Eiswasserspülungen der Ohren, Apnoetest, Angiographie). Auch über diese gravierenden medizinischen Eingriffe vorab der eigentlichen Organgewinnung ist jeder einzelne Organspender detailliert zu informieren, denn wie bei jeder invasiven Diagnostik kann erst nach einer Aufklärung die schriftliche Einwilligung erfolgen. Die Hirntoddiagnostik wird an einem Menschen durchgeführt, der den Patientenstatus beansprucht und dem somit alle Rechte eines Patienten zustehen. Hans Jonas, einer der großen Philosophen des 20. Jahrhunderts, hat 1986 anlässlich einer Fernsehaufzeichnung in der Katholischen Akademie Hamburg erklärt: Der Anspruch der Gesellschaft an mich endet an meiner Haut, im Sterben sollte ich meine eigenen Bedürfnisse bedenken. Mit der Bitte um Unterstützung von Ihnen, Renate Greinert, Vorstandsmitglied KAO mit über fünfzig weiteren Unterzeichnern Weiterführende Links: Homepage „Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.“ Armin Schwibach: Hirntod als endgültige Definition des Todes? Eine notwendige Anfrage Prof. Joseph Schumacher, Organspende: Hat ein Toter lebendige Organe? Die Anmerkungen zum offenen Brief: /1/ Lilie, Hans auf dem 110. Deutschen Ärztetag 2007 in Münster: 10 Jahre Transplantationsgesetz – Verbesserung der Patientenversorgung oder Kommerzialisierung. In: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.20.4640.5169.5194 (29.11.2011) /2/ So der Jurist Hans Reis: Das Recht auf Leben – ein höchst unbequemes Recht. In: Balkenohl, Manfred/Rösle, Roland (Hg.): Handbuch für Lebensschutz und Lebensrecht. Paderborn 2010, S.40. /3/ Vgl. z.B. neuere Hirntoddebatte in der amerikanischen Fachdiskussion: Miller, Franklin G. /Robert D. Truog, Rethinking the Ethics of Vital Organ Donations, in: Hastings Center Report 38 (2008) Nov.-Dec., S. 38-46; President’s Council on Bioethics, Controversies in the Determination of Death: A White Paper, Washington, D. C., December 2008; Shah, Seema K. et al: Death and legal fictions. In: Journal of Medical Ethics 37 (2011)12, S. 719-722; Truog, Robert D. /Franklin G. Miller, The Dead Donoar Rule and Organ Transplantation, in: The New England Journal of Medicine 359 (2008) 7, S. 674-675; vgl. außerdem die Fachdiskussion im deutschen Sprachraum z.B.: „Die Leichenspende sollte verboten werden.“ Organtransplantation – der Basler Philosoph Andreas Brenner wehrt sich gegen den moralischen Druck der Organspende. In: AZ vom 9. August 2011, S. 21; Bergmann, Anna: Organspende – tödliches Dilemma oder ethische Pflicht? In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Parlament, Nr. 20/21 vom 16. Mai 2011, S. 10-15; Geisler, Linus S.: Die Lebenden und die Toten, in: UNIVERSITAS, 65 (2010), 763, S. 4-13; Müller, Sabine: Wie tot sind Hirntote? Alte Fragen – neue Antworten. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Parlament, Nr. 20/21 vom 16. Mai 2011, S. 3-14; Sahm, Stephan: Ist die Organspende noch zu retten?, in: FAZ, Nr. 213 vom 14.9.2010, S. 33; Stoecker, Ralf: Ein Plädoyer für die Reanimation der Hirntoddebatte in Deutschland, in: Dirk Preuß/Nikolaus Knoepffler/Klaus-M. Kodalle (Hrsg.), Körperteile - Körper teilen, Kritisches Jahrbuch der Philosophie, 8 (2009). /4/ Zit.n. Jonas, H.: Technik, Medizin und Ethik. Frankfurt a.M. 1987, S. 228; Steinbereithner, K.: Grenzgebiete zwischen Leben und Tod – Anästhesiologische Probleme, Wiener klinische Wochenschrift 81 (1969), H. 2930, S. 530; zit.n. Baureithel, Ulrike/Bergmann, Anna: Herzloser Tod. Das Dilemma der Organspende. Stuttgart 1999, S. 61, 65, 44. |
zurück
Zur Übersicht der Kurzseiten von Pfarrei St. Martin Arbon
www.kath-arbon.ch
|
Anfang der Seite
- update: 20.01.2012 -
Verantwortlich für diese Seite: Dominik Meier-Ritz |


