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| Abtreibung ist die Todesursache Nummer Eins in Europa |
Allein 2008 gab es 2,86 Millionen Abtreibungen, wurde am Mittwoch in Brüssel bekannt gegeben. Vatikan (www.kath.net / RV / zenit) Abtreibung ist die Todesursache Nummer Eins in Europa. Allein 2008 gab es 2,86 Millionen Abtreibungen, wie am Mittwoch in Brüssel bekannt gegeben wurde. Die Untersuchung des spanischen Instituts für Familienpolitik zeige, dass in den 27 EU-Staaten das Demographieproblem gelöst werden könnte, wenn es keine Abtreibungen gebe, sagte der italienische Präsident der Bewegung für das Leben, Carlo Casini, gegenüber Radio Vatikan. „In Europa gibt es ein kulturelles Problem“, erklärte Casini: „Viele denken, dass Kinder, bevor sie auf die Welt kommen, keine Kinder seien. Das hat mit einer Wertekrise zu tun, die den Alten Kontinent befallen hat. Wenn man die Zahlen des spanischen Instituts genauer anschaut, dann sieht man, dass jährlich etwa so viele Kinder getötet werden wie die Einwohnerzahl Münchens. Solange wir keinen Mentalitätswechsel herbeiführen, kann diese europäische Tragödie nicht überwunden werden.“ In Rom wurde Kardinal Renato Raffaele Martino für seinen Einsatz gegen Abtreibung geehrt. Der ehemalige Präsident des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden war bis 2002 16 Jahre lang Ständiger Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen in New York. Martino erinnerte daran, wie viele beständige Anstrengungen unternommen worden seien, um einen Beschluss, der die Förderung der Abtreibung als eine Methode der Familienplanung unterbinde, rückgängig zu machen. Er und seine Unterhändler hätten dazu beigetragen, diesen auf der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung in Kairo im Jahr 1994 einzubringen. Jedes Mal hätte die Pro-Abtreibungs-Lobby versucht, neue Formulierungen einzufügen, um derzAbtreibung eine Tür zu öffnen, aber „sie haben es nicht erreicht“, so Kardinal Martino. |
| Pakistan: Wo Christ zu sein Bürger lebenslänglich hinter Gittern bringt Kirchenführer und Bürgerrechtler fordern Abschaffung des Blasphemiegesetzes |
Von Angela Reddemann KARATSCHI, 2. März 2010 (ZENIT.org).- Lebenslänglich hinter Gitter müssen jetzt zwei pakistanische Bürger. Denn Pakistan ist offiziell eine "Islamische Republik". Pakistan grenzt im Westen an Iran und Afghanistan, im Norden an China, im Osten an Indien. Im Süden hat es eine dünn besiedelte Küste zum Arabischen Meer. In dem Land, das bewußt im Jahr 1940 aus den mehrheitlich von Muslims bewohnten Gebieten Indiens entstand, ist es mittlerweile strafbar "christlichen Bekenntnisses" zu sein. Eine entsprechende Anklage konnte deshalb gegen zwei Pakistani auf Grund des sogenannten "Blasphemiegesetzes", das für seine 134 Millionen Einwohner gilt, erhoben werden. Eines der Opfer dieser Rechtspraxis ist der aus Lahore stammende Qamar David, der sich seit 2006 in Haft befindet. Er wurde am 26. Februar 2010 vom Obersten gerichtshof in Karachi zu lebenslanger Haft wegen eines Verstoßes gegen den Blasphemie-Paragraphen verurteilt. Bereits am 11. Januar wurde der 26jährige Imran Masih aus Faisalabad ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen den Blasphemie-Paragraphen zu lebenslanger Haft verurteilt. Für Bürgerrechtler und Kirchenführer steht fest: "Es sind extremistische islamische Gruppierungen, die den Paragraphen befürworten und die Regierung lässt sich von diesen Gruppen unter Druck setzen. Doch wir werden unser Engagement nicht aufgeben und hoffen auf gute Nachrichten". „Die Christen sind darüber sehr traurig. Dieses Gesetz behindert den Dialog und das harmonische Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Deshalb fordert die Kirche die Abschaffung", so der neue Bischof von Islamabad-Rawalpindi, Rufnin Anthony. Unterstützung bekommen die betroffenen christlichen Pakistani, die mit rund 17 Millionen Einwohnern rund 13 Prozent der Bevölkerung stellen, vor allem aus dem Ausland. Dr. Nazir S Bhatti, Präsident der "Pakistan Christian Congress PCC" in den USA forderte, so meldete jetzt die "Pakistan Christian Post", eine umgehende Einsetzung von christlichen Richtern im Obersten Gerichtshof von Pakistan, dem Obersten Gericht von Lahore , Sindh, dem NWFP und dem Obersten Gerichtshof von Balochistan. Völkerrechtlich gesehen ist ja Pakistan eine Parlamentarische Demokratie mit Zweikammernsystem. Auf Grund der Sonderrechte des Präsidenten spricht das Deutsche Auswärtige Amt de facto von einem Präsidialregime. Der Appell wendet sich vor allem an Pakistans Obersten Richter, Iftikhar Mohammad Choudry, der die Prosteste angesichts der Übergriffe auf christliche Dörfer in Gojra, Korian und Bahminwala keine Anklage erhoben hatte. Die Leidensgeschichte der beiden Christen ist eine von vielen in Pakistan, die Christen betrifft. Seit drei Jahren werden der Anwalt von Qamar David und seiner Familie immer wieder bedroht und eingeschüchtert. „Die Verurteilung basiert auf künstliche konstruierten Erklärungen und Zeugenaussagen, denen Hass und Vorurteile zugrunde liegen", so der Anwalt von Qamar David, Pervez Choudry gegenüber AsiaNews. Laut Angaben von Asianews sei die Sachlage aber zugunsten des Angeklagten gewesen, da die Anklage lediglich auf Gerede beruht haben soll. Ein Mitangeklagter islamischen Glaubens sei entsprechend freigesprochen worden. Christian Solidarity Worldwide (CSW) berichtet, daß das Todesurteil das Ergebnis von „Einflußnahme und Vorurteilen" sei. „Druck von außen" auf das Gericht habe im Verfahren und beim Zustandekommen des Urteils eine „entscheidende Rolle" gespielt, so CSW. Die Anklage gegenüber Imran Masih aus Faisalabad lautete, er habe ein Exemplar des Korans verbrannt. Doch dabei war er in eine Falle gelockt worden: Bei Aufräumarbeiten in seinem Geschäft wollte er einige Bücher in arabischer Sprache entsorgen und bat einen Nachbarn zu prüfen ob es sich dabei um Bücher mit religiösem Inhalt handelte, da er selbst der arabischen Sprache nicht mächtig ist. Nachdem der Nachbar bestätigt hatte, dass es sich nicht um Bücher mit religiösem Inhalt handelte, verbrannte er die Bücher. Doch derselbe Nachbar erstattete daraufhin Anzeige und beschuldigte ihn, er habe ein Exemplar des Koran verbrannt. „Wir fordern zusammen mit vielen anderen Bürgerrechtlern in Pakistan die Abschaffung dieses unterechten Paragraphen", so Francis Mehboob Sada, Direktor des ökumenischen „Christian Study Center" mit Sitz in Rawalpindi, gegenüber Fidesdienst. „Der Paragraph wird seit vielen Jahren immer wieder missbraucht und oft handelt es sich bei den Opfern um Christen. Bis 1986 hatte es in Pakistan nie Anklagen wegen Blasphemie gegeben, doch seit der Paragraph 1986 von General Zia-ul-Haq bebilligt wurde - kommt es immer wieder zu solchen Anklagen wegen Blasphemie". „Unser Land braucht diesen Paragraphen nicht. Die Nationale Menschenrechtskommission und andere Bürgerrechtler, darunter auch Muslime, sagen dies in aller Öffentlichkeit. Es sind extremistische islamische Gruppierungen, die den Paragraphen befürworten und die Regierung lässt sich von diesen Gruppen unter Druck setzen. Doch wir werden unser Engagement nicht aufgeben und hoffen auf gute Nachrichten". Etwa 96 Prozent der pakistanischen Bevölkerung bezeichneten sich in der Volkszählung 1998 als Muslime. Davon sind 90 Prozent Sunniten und 10 Prozent Schiiten (nach schiitischen Angaben allerdings 20 Prozent). Zudem leben in Pakistan geschätzte 2,8 Millionen Christen und über 3 Millionen Hindus. 750.000 Menschen bekennen sich zum Ismaili-Glauben, einer Richtung innerhalb des schiitischen Islams. Daneben gibt es bis zu einer Million Ahmadis im Land, die sich selber als Muslime verstehen, vom pakistanischen Staat aber per Gesetz als nicht-islamische Minderheit angesehen werden. Außerdem sind Sikhs, und Baha'i mit jeweils ca. 20.000 - 30.000 Anhängern, Parsis mit etwa 4000 Anhängern und einige Tausend Buddhisten vertreten. Die Verfassung Pakistans garantiert zwar die Religionsfreiheit, zahlreiche gesetzliche Bestimmungen schränken diese jedoch ein. |
| Häufigere Totgeburten nach nach In-Vitro-Fertilisation Künstliche Befruchtung erhöht Schwangerschaftsrisiken |
Von Angela Reddemann AARHUS/ROM, 45. März 2010 (ZENIT.org).- Jedes dritte Paar in Deutschland sei gewillt, „alle möglichen medizinischen Verfahren zu nutzen", falls es mit dem Kinderwunsch auf natürlichem Wege nicht klappen sollte, ist das Ergebnis jüngster Studien. Gelingt es nicht den Eisprung (Ovulation) zu stimulieren, oder die Eierstöcken mit Hormonspritzen zu vitalisieren wird immer häufiger auf die künstliche Laborbefruchtung (In-vitro-Fertilisation, IVF) zurückgegriffen. Dass aus ethischer Sicht bei diesem Weg zum eigenen Kind auf Seiten der medizinischen Forschung und medizinischen Technik viele Grundwerte, was den Schutz ungeborenen Lebens angeht, außer Kraft gesetzt werden, wird schon lange von Lebensschützern angeführt. Jetzt wurde zudem von Medizinern erneut die Tatsache bestätigt, das im Anschluss an eine In-Vitro-Fertilisation die Gefahr einer Totgeburt viermal höher als nach einer natürlichen Empfängnis sei. Das bestätigte ein jetzt in den Medien veröffentlichte, dänische Studie, die unter Fachleuten bestehende Bedenken gegenüber IVF noch verstärkt haben. Mediziner der Universitätsklinik Aarhus werteten im Rahme des Forschungsprojektes die Verläufe von über 20.000 Einlingsschwangerschaften aus. Insgesamt kamen durchschnittlich rund vier von 1000 Kindern tot zur Welt. Nach künstlicher Befruchtung waren es dagegen 16 von 1000 Babys. Eine Fruchtbarkeitsbehandlung ging dagegen nicht mit einer erhöhten Gefährdung einher, wie die Forscher in der Zeitschrift "Human Reproduction" berichten. Allerdings ist unklar, ob das erhöhte Risiko auf die künstliche Befruchtung selbst zurückgeht oder eher mit Eigenschaften der Paare zusammenhängt. Bisher neigten Forscher dazu, dieses Phänomen in Verbindung mit der Unfruchtbarkeit der Eltern zu erklären. Aber in der Studie war die Fehlgeburten-Rate weder bei jenen Frauen erhöht, die sich einer Hormonbehandlung unterzogen hatten, noch bei den Paaren, die erst nach längerer Zeit eine Schwangerschaft erreichten. Daraus leitet Studienleiterin Kirsten Wisborg ab, dass die Technologien der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) durchaus eine Rolle spielen könnten. „Die Auswertung, die Kirsten Wisborg von der Universität Arrhus und Mitarbeiter jetzt vorlegen, unterstützen diese Interpretation jedoch nicht. Die Inzidenz von Totgeburten betrug bei Frauen, die durch IVF oder ICSI schwanger wurden, 16,2 auf 1.000 Schwangerschaften", erklärte jetzt das Deutsche Ärzteblatt nach Veröffentlichung der Studie. Für die Kommentatoren der Onlineausgabe des Deutschen Ärzteblattes ist die Bewertung der Ergebnisse klar:" Häufigere Totgeburten nach IVF und ICSI" „Es bleibt natürlich möglich, dass Frauen, die eine IVF/ICSI in Anspruch nehmen, aufgrund einer besonders ausgeprägten Subfertilität häufiger eine Totgeburt erleiden, räumt Wisborg ein. Dieses Argument wird allerdings relativiert durch die sehr niedrige Inzidenz der Totgeburten von 2,3/1.000 in der Gruppe, die dank einer Non-IVF-/ISCI-Technik schwanger wurden", so das Ärzteblatt. Wissenschaftler weisen schon seit langem darauf hin, das IVF enorme Gefahren in sich birgt. Laut Dr. Dirk Propping vom Zentrum für Reproduktionsmedizin Essen gegenüber dem Magazin Stern kommt es bei IVF vielfach zu Mehrlingsgeburten, die das Risiko verstärkter Totgeburt in sich bergen. „Wurden die Eizellen früher noch durch die Bauchdecke entnommen, erfolgt dies heute mit einer langen, dünnen Nadel über die Scheide. Wenn auch äußerst selten, kann es dabei zu einer bakteriellen Infektion der Eierstöcke kommen". Die größten Risiken gingen die Frauen bei einer künstlichen Befruchtung ein. „Doch auch bei unfruchtbaren Männern können Komplikationen auftreten. Sind bei ihm keine Spermien im Erguss nachweisbar, so müssen diese aus dem Hoden oder Nebenhoden entnommen werden. Als Folge des Eingriffs kann es zu schmerzhaften Blutergüssen, Schwellungen und Infektionen kommen", so Popping. Zumindest sind die rechtlichen Bedingungen zur Schadensbegrenzung in Deutschland besonders streng und schließen Maßnahmen aus, die in anderen europäischen Ländern erlaubt sind. Dazu gehört z. B. die genetische Untersuchung von künstlich erzeugten Embryonen vor der Rückführung in den Mutterleib (Präimplantationsdiagnostik). Das implantieren von mehr als 3 Embryonen oder das Einfrieren oder Weiterkultivieren von bereits geteilten Embryonen (=Zweizellern) ist in Deutschland ebenfalls verboten. Das Klonen, die Auswahl nach Geschlecht oder eine Veränderung der Erbinformationen sind ausdrücklich verboten und unter Strafe gestellt. Für die katholische Kirche ist diese Form von Erfüllung eines Kinderwunsches unannehmbar, ist doch der Preis der verletzten Personenwürde der eingesetzten Embryos schlichtweg zu hoch. Wer auf die Sprache dieser neuen Bio-Medizintechnik und ihrer Vertreter achtet, der erschrickt. Von der Nutzung implantierter Embryos, der Tötung von „überflüssigen" Zwillingen oder Drillingen zu sprechen, ist nicht nur erschreckend, sondern erinnert zu sehr an menschenverachtende Praktiken der Eugenik. |
| Europa: Neuverhandlung über das Kruzifix-Urteil erreicht Dürfen bald wieder Kreuze in den öffentlichen Schulen Italiens aufgehängt werden? |
ROM, 3. März 2010 (ZENIT.org).-Dürfen bald wieder Kreuze in den öffentlichen Schulen Italiens aufgehängt werden? Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat gestern der Einagbe der italienischen Regierung auf Revision des Urteils vom 3. November stattgegeben, die am 29. Januar präsentiert worden war. Mit dem Argument, dass ein "Kreuz wesentliches Symbol unserer Geschichte und Identität" sei und mit Berufung auf die Rolle des "Christentums als Wurzel unserer Kultur und dessen, was wir heute sind" überzeugten die Italiener ein aus fünf Richtern bestehendes Gremium des Menschenrechtsgerichtshofes: Über das umstrittene Kruzifix-Urteil muss neu verhandelt werden. Die Richter billigten die Überweisung des Falls an eine aus 17 Richtern bestehende Große Kammer. Am 3. November hatte eine kleine Kammer des Gerichtshofs einer italienischen Mutter Recht gegeben. In einem Verfahren gegen die Republik Italien stellte der Gerichtshof eine Verletzung von Protokoll 1, Artikel 2 (Recht auf Bildung) in Verbindung mit Artikel 9 (Religionsfreiheit) der EMRK fest. Die Klage war von der aus Finnland stammenden italienischen Bürgerin Soile Lautsi eingereicht worden, die 2002 vom Gymnasium „Vittorino da Feltre" in Abano Terme - wo ihre beiden Kinder die Schule besuchten - verlangt hatte, dass die Kreuze aus den Klassenzimmern verschwinden müssten. Die gebürtige Finnin hatte seit 2002 in ihrem Land vergeblich durch all Instanzen gegen die Kruzifixe in Klassenzimmern geklagt. Die Straßburger Richter stellten einen Verstoß gegen Artikel 2 des 1. Abkommens der EU zu den Menschenrechten fest, die das Recht der Eltern sichert, über die Erziehung ihrer Kinder eingenständig zu entscheiden. Außerdem könnten die Kreuze als "religiöse Symbole" mit Bezug auf Artikel 9 (Meinungsfreiheit, Religions- und Gewissensfreiheit) für Schüler anderer Religionen oder bekenntnislose Kinder störend sein. Das Urteil des EGMR sah vor, dass die Republik Italien der Klägerin 5.000 Euro als Ausgleich für den „moralischen Schaden" zahlen muss. Die Pressestelle des Gerichtshofs betonte ausdrücklich, dass es sich um das erste Urteil im Hinblick auf die Anbringung religiöser Symbole in Klassenzimmern handle. Die Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs erfolgte einstimmig. Die Richter erklärten, Kruzifixe seien eindeutig ein religiöses Symbol. Dies könne für Kinder, die anderen oder keiner Religion angehören, „verstörend" wirken. Das Recht, ohne Religion zu sein, gehöre zur Religionsfreiheit. Der Staat müsse dieses Recht besonders schützen. Besonders im Bereich von Bildung und Erziehung müsse der Staat auf die konfessionelle Neutralität achten, erläuterten die Richter. Mit dem Kreuz werde das Recht der Eltern eingeschränkt, ihre Kinder gemäß ihrer Überzeugungen zu erziehen.(ZENIT berichtete) Das Urteil hatte in Italien und bei der katholischen Kirche große Empörung ausgelöst. Das Kreuz sei "nicht nur religiöses Symbol, sondern auch kulturelles Zeichen", hob die Deutsche Bischofskonferenz hervor. Der Vatikan kritisierte, im modernen Europa seien wohl bald nur noch Halloween-Kürbisse erlaubt. Der Vorsitzende der Richterkammer, Jean-Paul Costa, hat das Recht alle Staaten der Europäischen Gemeinschaft um ihren Rat für die Urteilssprechung zu bitten. Dasselbe gilt für alle interessierten Bürger der EU. Das Europäische Zentrum die Gesetz und Gerechtigkeit (European Center for Law & Justice) wird davon Gebrauch machen, sich für die Anhörung zu melden. Gegenüber ZENIT erklärte die Einrichtung, dass es gewillt sei, den Anspruch einer gesunden Auffassung von Religionsfreiheit verteidigen werde. Grégor Puppinck, der Leiter von ECLJ geht von einer großen Zahl von Parlamentariern aus, die sich der Bitte um Anhörung von Eingaben seitens des Gerichtes bemühen werden. Kardenal Péter Erdő, Erzbischof von Ezstergom-Budapest und derzeit Vorsitzender der Europäischen Bischofskonferenz wies darauf hin bei der Diskussion um den Rechtsstreit über Kruzifixe in Schulen, "das Prinzip der Subsidiariät walten zu lassen, da jedes Land eine andere historische und soziale Ausgangslage" hätte. Wie ein Sprecher des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am Dienstag mitteilte, wird die aus 17 Richtern bestehende Große Kammer eine Entscheidung, die dann endgültig ist, erst in mehreren Monaten treffen können. |
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- update: 08.03.2010 -
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