«Selbstbestimmung am Lebensende – Gesundheitliche Vorausplanung und Patientenverfügung: ein Muss?»
«Bei der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) geht es darum, die eigenen Werte und Vorstellungen in Bezug auf die Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit zu reflektieren und, für den Fall der Urteilsunfähigkeit für Drittpersonen greifbar festzuhalten, etwa mittels Patientenverfügung. Gesundheitlich vorausplanen fördert die Selbstbestimmung und schafft Sicherheit – unabhängig von Alter und Gesundheitssituation.» (Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften)
Doch wie geht das? An diesem Abend beschäftigen wir uns mit notwendigen Überlegungen, rechtlichen Grundlagen und wichtigen persönlichen Fragestellungen, um gute Entscheidungen treffen zu können, für den Fall der Fälle. Als Fachperson führt Frau Dr. Mirjam Buschor durch den Abend.